Unternehmensgründung in der Türkei Dienstleistung
Die türkischen Gesetze für die Unternehmensgründung in der Türkei Dienstleistung beruhen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung, sodass nationale und internationale Unternehmer über die gleichen Rechte und Pflichten verfügen und jede im türkischen Handelsgesetzbuch (THG) aufgeführte Form von Unternehmen, gemäß internationaler Standards und konform mit der Gesetzgebung der EU und dem EU-Beitrittsprozess, gründen können.
Die Unternehmensgründung in der Türkei hat hierbei Reformen eingeführt, die die Gründung von Firmen und das eröffnen von Niederlassung, auch und insbesondere für ausländische Investoren, erleichtert. Es wurde darauf geachtet bürokratische Abläufe bei der Unternehmensgründung zu vereinfachen und Kosten des Verfahrens zu minimieren. Die Gründung erfolgt jetzt direkt über die Direktionen des Handelsregisters.
Laut THG können folgende Unternehmen gegründet werden
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gleiche Verfahren trotz abweichender finanziellen Schwellenwerte.
Personengesellschaften
- Offene Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
AGs und GmbHs werden in der Türkei am häufigsten gegründet.
Bei der Unternehmensgründung gelten folgende Vorschriften
- Eine Registrierung im Zentralregister (MERSIS) von Handelsunternehmen
- Unternehmensunterlagen müssen selbstständig verfasst und notariell beurkundet werden
- Die Beantragung einer vorläufigen Steueridentifikationsnummer, die für die Eröffnung eines türkischen Bankkontos notwendig ist
- Einzahlung eines festgelegten Prozentsatzes des Unternehmenskapitals auf das Konto der Wettbewerbsbehörde
- Bei AGs müssen nachweislich 25% des gezeichneten Grundkapitals vor der Registrierung auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Die Frist für die Einzahlung der verbleibenden 75% beträgt 24 Monate.
- Beglaubigung des Des Grund- und Hauptbuches, des Inventar- und Aktienbuches und der Protokollbücher der Manager- und Generalversammlung
- Empfang eines Steuerbeamten in der Unternehmenszentrale für eine anschließende Meldung durch diesen beim Finanzamt und der Sozialversicherung
- Ausstellung eines Signatur-Rundschreibens vor dem zuständigen Personals der Direktion des Handelsregisters
Wichtige Dokumente die außerhalb der Türkei erstellt und ausgeführt wurden, müssen vom türkischen Konsulat im ausstellenden Land notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden. Gleichzeitig müssen diese Originaldokumente von einem beeidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und von einem Notar beglaubigt werden.
Joint Ventures
Ein ‚Joint Venture‘ – oder eine gewöhnliche Partnerschaft – ist nach türkischen Recht keine juristische Person. Für diese Unternehmensform wird in der Regel eine Aktiengesellschaft bevorzugt, da hierbei die Haftung der Aktionäre geringer ist als bei einer GmbH. Die Rechtsvorschriften unterliegen den für die jeweilige Gesellschaftsform geltenden Gesetzen. Aktionäre können beliebiger Staatsbürgerschaften besitzen. Es bestehen jedoch Ausnahmen in den Sektoren Fernsehen, Schifffahrt und zivile Luftfahrt.
Zweigstellen
Zweigstellen sind wie ‚Joint Ventures‘ keine juristischen Personen. Der Zweck und die Laufzeit der Zweigstelle ist auf die des Mutterunternehmens beschränkt. Es besteht kein Grundkapitalbedarf, es ist jedoch empfehlenswert Ressourcen für den Betrieb der Zweigstelle zur Verfügung zu stellen. Die Gewinne der Zweigstelle können an die Zentrale zurückgeführt werden, sie unterliegen jedoch einer Dividendenquellensteuer von 15% Prozent. Durch das Abkommen zur Doppelbesteuerungs-Prävention können diese jedoch gegebenenfalls reduziert werden.
Verbindungsbüros
Falls keine kommerzielle Tätigkeiten in der Türkei geplant sind, sondern nur eine Repräsentanz ausreichend ist, besteht auch die Möglichkeit von Verbindungsbüros. Die Gründung eines Verbindungsbüros ist mit weniger bürokratischen Aufwand verbunden und wird innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Datum des Antrags bearbeitet insofern alle Dokumente vollständig sind. Die Durchführung von Finanzaktivitäten unterliegen jedoch besonderen Rechtsvorschriften und werden von der türkischen Banken- und Aufsichtsbehörde reguliert. Sollte ein Verbindungsbüro seinen Betrieb einstellen, muss bei der Generaldirektion für Incentive Umsetzung und Auslandsinvestitionen (GDIIFI) eine Kündigungserklärung vorgelegt werden. Diese ist beim zuständigen Finanzamt einzuholen. Mit der Ausnahme von noch ausstehendem Guthaben können keine weiteren Geldtransfers beansprucht werden.